Inzidenzstufe 1 – Weitere Lockerungen im Sport- und Gastronomiebereich

7-Tage-Inzidenz im Kreis unter 35

Der Inzidenzwert lag im Märkischen Kreis in der letzten Woche konstant unter 35. Das bedeutet, dass wir als Hemeraner nun den folgenden Corona-Regelungen der Inzidenzstufe 1 unterliegen:

Sport: Kontaktsport ist außen und innen mit bis zu 100 Getesteten und beliebig vielen Genesenen oder Geimpften möglich.

Für Sportveranstaltungen gilt: Im Außenbereich sind sie mit mehr als 1.000 Zuschauern erlaubt – Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Im Innenbereich dürfen es bis zu 1.000 getestete Zuschauer und beliebig viele genesene und geimpfte sein; liegt auch die landesweite Inzidenz bei höchstens 35 (Doppelinzidenzstufe 1), entfällt die Testpflicht. In beiden Fällen darf die Kapazität maximal zu einem Drittel ausgelastet sein, außerdem sind ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nötig.

Sportfeste sind ab 1. September ohne Begrenzung der Personenzahl möglich. Die Teilnehmer müssen aber getestet, genesen oder geimpft sein. Außerdem muss ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Gastronomie: Für die Innengastronomie sind keine Tests erforderlich, sofern auch die landesweite Inzidenz bei höchstens 35 liegt (Doppelinzidenzstufe 1).

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html